30.06.2014
Liebe Mitglieder,
am vergangenen Donnerstag, dem 26. Juni 2014, fand im Haus „Harmonie“ in Bühl-Balzhofen die dritte BBEG-Mitgliederversammlung statt. Trotz WM-Spiel der deutschen Nationalmannschaft kamen 91 Mitglieder. Die Versammlung verlief harmonisch. Fragen zu den Themen „Windpool“, „Beteiligung am BMKW Baden Airpark“ und zu den zukünftigen Investitionen wurden ausführlich behandelt. Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Im Folgenden finden Sie
Tagesordnung der 3. BBEG-Mitgliederversammlung (26.06.14):
BBEG-Geschäftsbericht 2013
Meine Damen und Herren, liebe BBEG-Freunde,
Im Namen des Vorstandes begrüße auch ich Sie recht herzlich. Erstmals in der noch recht jungen Geschichte der BBEG eG kann ich Ihnen von einem vollständigen Geschäftsjahr berichten. Dieses habe ich Ihnen auf einem Infoblatt, das Ihnen vorliegt, detailliert aufgelistet, sodass ich nicht mehr im Einzelnen darauf eingehen muss. Sollten Sie aber zu dem einen oder anderen Sachverhalt Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich Rede und Antwort.
Das Jahr 2013 stand ganz im Zeichen der Umsetzung eines wesentlichen in unserer Satzung verankerten Zieles – ich zitiere: „Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energie.“ Begleitet wurden unsere Initiativen von einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit. Von den anderen Zielen, die wir uns in der Satzung vorgegeben hatten, ist zu sagen: Der Vertrieb der gewonnenen Energie bekam erst am 01.01.2014 durch den gesetzlich vorgeschriebenen 10-prozentigen Verkauf eine Bedeutung. Die Themen „Energieeffizienz“ und die „Beteiligung an Projekten zur Nutzung von erneuerbaren Energien“ erwiesen sich in der Machbarkeit aufgrund unkalkulierbarer, teilweiser hoher Risiken und rechtlicher Rahmenbedingungen bzw. umfangreicher Untersuchungen und Verhandlungen als kurzfristig nicht realisierbar.
Große Sorgen bereitete uns die unsichere Entwicklung der Einspeisevergütung für die PV-Anlagen. Das erneuerbare Energien Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Vorrang der erneuerbaren Energien sowie deren Vergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz. Seit dem 1. Mai 2012 wurde die Einspeisevergütung für Dach-und Freiflächenanlagen monatlich abgesenkt. Als Grunddegression war der Wert von 1% angesetzt.
In der Zeit vom November 2012 bis Oktober 2013 lag die Degression für Dachanlagen bei allen vier Vergütungsklassen (bis 10 kW, 10–40 kW, bis 1000 kW und 1000–10.000 kW) zwischen 1,8 und 2,5%. Das heißt für uns: Die meisten BBEG-PV-Anlagen liegen zwischen 40 und 1000 kW. Ihre Einspeisevergütung reduzierte sich von 15,54 auf 12,08 Cent je kWh, also um 3,46 Cent oder um 22,3%. Im April 2014 waren es noch 11,23 Cent je kWh.
Deshalb hatten oberste Priorität die Planung, Installation und Inbetriebnahme einiger ertragreicher PV-Anlagen. Im Sinne einer effizienten Umsetzung der Energiewende vor Ort sollten die Leistungen, also der Anteil an erzeugten Kilowattstunden (kWh) und die Reduzierung des Co2-Ausstoßes, stimmen. Im Folgenden zeige ich Ihnen nun einen Teil unserer Anlagen. Die Bilder finden Sie auch in unserer neugestalteten Homepage. Zusätzlich habe ich Ihnen die Leistungsdaten der Anlagen für 2013 und darüber hinaus für das erste Quartal 2014 in einer Tabelle zusammengestellt.
Hier erfolgte die Präsentation der Bilddokumente von ausgewählten BBEG-Projekten, der Leistungsdaten (31.12.2013/30.04.2014) und des Vergleichs der Gesamtergebnisse!
Fazit ist:
Summa summarum können wir mit dem Ablauf des ersten Geschäftsjahres höchst zufrieden sein. Der Verlauf des ersten Quartals 2014 stimmt uns zuversichtlich. Aktuell sind wir in Verhandlungen für die Übernahme einer bestehenden PV-Anlage mit 46 kWp. Die Gespräche stehen kurz vor dem Abschluss. Außerdem sind in der Vorbereitung zwei energieeffiziente Vorhaben. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und dem Dienstleister LEA Berlin bewerben wir uns um Projekte in der näheren Umgebung.
Noch einige Worte zum neuen EEG-Gesetz: Wie Sie gestern den Tageszeitungen entnehmen konnten, ist inzwischen Einigung über die EEG-Gesetzesnovelle erzielt worden. Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Die Reform will die Abkehr von garantierten Zahlungen einleiten. Das heißt die Vergütung für neue Anlagen soll auf zwölf Cent je Kilowattstunde im Schnitt sinken (bisher 17 Ct/kWh). Neue Eigenstromversorger sollen eine Mindestabgabe zahlen: Zunächst ab August 30% (1,9 Cent je kWh), ab 2017 dann dauerhaft 40% (2,5 Cent je kWh) der regulären Umlage. Diese Regel gilt für regenerative Energien (Wind, Sonne, Biomasse, Wasser, Geothermie) und für hocheffiziente Anlagen zur Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Ausgenommen bleiben kleine Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz; dieser soll 2017 evaluiert werden. Die alte Förderung behalten aber alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb gehen und die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden.
Abschließend gilt unser Dank Ihnen liebe Mitglieder, dem Aufsichtsrat, den Kooperationspartnern, insbesondere den Stadtwerken Bühl mit ihren beiden Geschäftsführern Rüdiger Höche und Reiner Liebich für die Bereitstellung ihres Fachwissens und ihres Hauses, den beiden Banken Volksbank und Sparkasse für die finanzielle Unterstützung sowie der Firma punktgenau mit Herrn Heekerens für die mediale Begleitung.
Den Jahresabschluss wird Ihnen nun unser Finanzvorstand Thomas Bauer vortragen. Sollten Sie allerdings zu meinem Bericht noch Fragen haben, dann bin ich jetzt gerne bereit, diese soweit wie möglich zu beantworten. Ansonsten danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Bühl, den 26.06.2014
Hans Striebel
Vorstand der BBEG eG
Chronologie des BBEG-Geschäftsjahres 2013
Darüber hinaus tagte der BBEG-Vorstand monatlich in den Räumen der Stadtwerke Bühl.