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12.11.2014


EEG 2014 – Zusammenfassung der Novellierung

Bühl, den 11.11.2014


Das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Ziel war es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Die Stromversorgung sollte klima- und umweltverträglich, unabhängig von den primären Energiequellen sowie bezahlbar und verlässlich sein.


Nach den Änderungen in 2004, 2009 und 2012 geht es bei der EEG-Reform 2014, die am 01.08.2014 in Kraft trat, darum, den Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und sie besser am Markt zu platzieren. Dabei sind Ausbaupfade für Strom aus Biomasse, Windenergie an Land („Onshore“) und Solarenergie vorgesehen, die letztlich die Degression der finanziellen Förderung für diese Energieträger beeinflussen. Die Kontrolle erfolgt über neue Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur. Darüber hinaus soll der Strom über die Direktvermarktung vergütet werden.


Nähere umfangreichere Informationen finden sich im Internet, beispielsweise unter www.energiedialog.nrw.de/das-neue-eeg-2014-was-aendert-sich/.

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