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22.04.2015


Erster BBEG-Mitgliederbrief 2015

Liebe Mitglieder,


inzwischen sind wir bereits im dritten Jahr unseres Bestehens. Leider sind die Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften nicht besser geworden. Die EEG-Reform vom August 2014 hat erhebliche Nachteile gebracht. Die Reduzierung der Einspeisevergütung und die Deckelung des Ausbaus erneuerbarer Energien haben zur Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen geführt. So sind Photovoltaikanlagen eigentlich nur noch dann interessant, wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht werden kann. Der Eigenverbrauch wird zwar mit einer Umlage belegt, ist aber im Vergleich zum Marktpreis immer noch günstiger. Zunehmend interessant wird für den Solarstrom die Speichertechnologie.


Darüber hinaus tut man sich in der Region nach wie vor schwer in der Ausweisung von geeigneten Standorten für Windkraftanlagen. Beim Thema „Energie-Effizienz“ zeigt sich besonders deutlich, dass die allseits gepriesene und angestrebte Energiewende immer mehr an Ernsthaftigkeit und Fahrt verliert. Fukushima scheint vergessen zu sein. Sobald nachhaltig investiert werden soll, streikt der gesunde Menschenverstand. Dies ist zwar bedauerlich, wird uns aber nicht entmutigen.


Erfreulich ist, dass sich die BaFin eines Besseren besonnen hat und inzwischen eine Korrektur der Änderung des KAGB (Kapitalanlage-Gesetzbuch) vorgenommen hat. Beteiligungen von Genossenschaften an anderen Unternehmen sind nun erlaubt. Wir müssen uns natürlich im Rahmen der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes bewegen. Eine Abgrenzung, ob eine operative Tätigkeit vorliegt oder nicht, brauchen wir nicht mehr vorzunehmen. Dies gilt, solange wir keine festgelegte Anlagestrategie verfolgen.


Das zurückliegende Jahr 2014 war für unsere Anlagen ein gutes Jahr. Wir hatten nur wenige Leistungsausfälle und viel Sonne, sodass wir beim Ertrag von einem 5%-igen Plus ausgehen können. Als besonders ergiebig erwies sich erneut die Wasserkraftanlage „Immenstein“. Durch das ab 1. Januar 2014 gültige Marktintegrationsmodell für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 10 bis 1.000 kWp aber werden nur noch 90 Prozent des erzeugten Solarstroms nach festen Einspeisetarifen vergütet, die restlichen 10 Prozent müssen wir an Dritte selbst vermarkten. Bei einem derzeit geringen Marktwert bedeutet dies mehrere tausend Euro Mindereinnahmen, trotz Verkauf des Stroms an der Strombörse.


Leider war das Projekt zur Energieeinsparung bei einem Träger einer regionalen öffentlichen Einrichtung nicht von Erfolg gekrönt. Seit Mitte Juni 2014 beschäftigten wir uns mit diesem Thema, hatten zahlreiche Gespräche und Vor-Ort-Termine sowie intensive Berechnungen vorgenommen, um letztlich ein ausgewogenes, passgenaues und energie-effizientes Konzept vorlegen zu können. Doch Anfang des Jahres 2015 sagte unser Verhandlungspartner aus finanziellen und innerbetrieblichen Gründen ab.


Aktuell sind wir an neuen Projekten im Bereich der Energie-Effizienz, der Photovoltaik und Beteiligungen. Gerade in der Umsetzung ist eine 20-kWp-PV-Anlage, und ein weiteres PV-Projekt ist in Planung. Bei der BBEG-Mitgliederversammlung am 25. Juni 2015, 19.00 Uhr, im Haus „Harmonie“, Balzhofen, werden wir Sie über unsere derzeitige Geschäftstätigkeit ausführlich informieren. Weitere Tagesordnungspunkte werden u.a. die Tätigkeitsberichte, der Jahresabschluss, Wahlen zum Aufsichtsrat und die Abstimmung über die Verwendung des Jahresüberschusses sein. Wie bereits angekündigt, wollen wir erstmals eine Ausschüttung vornehmen.


Wir grüßen Sie herzlich und versichern Ihnen, dass wir weiterhin engagiert die satzungsgemäßen Ziele verfolgen werden, um unseren bescheidenen Beitrag zu einer nachhaltigen Umwelt-, Klima- und Energiepolitik leisten zu können.


Thomas Bauer – Prof. Dr. Karl Ehinger – Hans Striebel

(BBEG-Vorstandschaft)

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